Ein würdiger Abschied

Asche in unserer allgemeinen Nische aufbewahren

Nach der Einäscherung erhalten Sie als Angehörige nicht sofort Zugang zur Asche. Wir bewahren die Asche mindestens einen Monat lang in unserer allgemeinen Nische auf, einem geschlossenen Raum, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Die maximale Aufbewahrungsdauer in der allgemeinen Nische beträgt standardmäßig sechs Monate. Wir verlängern diesen Zeitraum auf Wunsch der Angehörigen, die Kosten dafür finden Sie auf unserer Tarifseite.

Gesetzlich vorgeschrieben

Die Aufbewahrung des Aschebehälters mit der Asche für mindestens einen Monat in der allgemeinen Nische des Krematoriums ist in den Niederlanden gesetzlich vorgeschrieben. Diese gesetzliche Dauer der Zwangsverwahrung wurde damals vom Gesetzgeber als Frist gesetzt, um der Justiz die Möglichkeit zu geben, forensische Untersuchungen der Kremationsasche durchzuführen. Dieser Zeitraum gibt den Angehörigen auch die Möglichkeit, eine wohlüberlegte Entscheidung über den Verbleib der Asche zu treffen.